AGB
AGB
§ 1
Geltungsbereich
Für alle uns erteilten Aufträge, auch die zukünftigen, geltend ausschließlich diese allgemeinen Bedingungen, auch wenn der Auftrag des Kunden abweichende Bedingungen enthält. Solchen Bedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
§ 2
Angebot/Auftragsbestätigung
1. Unsere Angebote sind frei bleibend, sofern auf dem Angebot nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist.
2. Verträge kommen durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande, deren Inhalt maßgeblich ist. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
§ 3
Verpackung/Lieferung/Gefahrübergang
1. Für die Verpackung der Ware werden bei Glas 3,33 %, bei allen anderen Waren 2,22 % aus dem Brutto-Verkaufspreis berechnet.
2. Ein verbindlicher Liefertermin ist nur vereinbart, wenn er von uns schriftlich als solcher bestätigt wird. Er ist eingehalten, wenn die Lieferung an diesem Termin an den Kunden bzw. die angegebene Lieferadresse abgesandt wird. Die Einhaltung jedes Liefertermins setzt die pünktliche Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden, einschließlich des pünktlichen Eingangs etwaig vereinbarter Anzahlungen, voraus.
3. Der Versand nach Orten außerhalb Münchens erfolgt auf Kosten des Käufers.
4. Die Gefahr geht in jedem Fall auf den Kunden über, wenn die Ware unser Haus verläßt.
§ 4
Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt - bis zur vollständigen Bezahlung aller im Rahmen der Geschäftsverbindungen bestehenden Forderungen - unser Eigentum.
2. Be- oder verarbeitet der Kunde die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, so geschieht dies ausschließlich für uns als Eigentümer der neuen Sache bis zum Wegfall des Vorbehaltes.
Wird die Ware zusammen mit Material verarbeitet, dessen Eigentümer nicht der Kunde ist, so werden wir Bruchteilseigentümer der verarbeiteten Ware in dem Wert, der dem der gelieferten Ware gegenüber dem der übrigen Ware entspricht.
3. Der Kunde kann die Vorbehaltsware im Rahmen seines Geschäftsbetriebes weiter veräußern. Wird sie mehrfach weiterveräußert, so gilt das Vorstehende entsprechend.
Bis zur völligen Bezahlung seiner Schuld tritt der Kunde alle Forderungen gegen seine Abnehmer aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware in Höhe des Endverkaufspreises hiermit an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden zur Einziehung der abgetretenen Forderung, mit der Maßgabe der jederzeitigen Widerruflichkeit.
§ 5
Fälligkeit und Zahlungen
1. Der geschuldete Betrag ist mit Rechnungstellung fällig und innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu zahlen. Absprachen über andere Zahlungsziele bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung.
2. Bei Nichteinhaltung des Zahlungszieles werden Zinsen ab Fälligkeit des Rechnungsbetrages in der gesetzlichen Höhe geschuldet.
3. Eine Aufrechnung ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen, die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur soweit es auf dem selben Vertragsverhältnis beruht, zulässig.
§ 6
Gewährleistung und Schadensersatz
1. Der Kunde hat uns, insbesondere bei Eigenverwendung der Ware, den Gebrauchszweck und Gebrauchsort vorab mitzuteilen.
2. a) Offensichtliche Mängel unserer Lieferung und/oder Werkleistung sind vom Kunden binnen einer Ausschlußfrist von 2 Wochen nach Lieferung/Leistungserbringung zu rügen. Unterläßt der Kunde die Rüge, so gilt die Ware/Leistung als genehmigt, mit der Folge des Erlöschens von etwaigen Sachmängelansprüchen.
b) Ist der Kunde Kaufmann und gehört der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes, so ist er verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich uns anzuzeigen. Ebenso ist er verpflichtet, später auftretende Mängel unverzüglich nach Bekanntwerden uns mitzuteilen. Unterbleibt die sofortige Mängelrüge, so verliert der Kunde seine Sachmängelansprüche.
3. Mängel bestehen nicht
a) bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit,
b) bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit,
c) bei natürlicher Abnutzung oder bei Schäden, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder übermäßiger Beanspruchung, insbesondere bei gewerblichem Einsatz von Haushaltsgeräten, entstehen.
4. Berechtigterweise geltend gemachte Mängel beheben wir nach unserer Wahl durch bis zu zweimalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Nachweis des Mangels obliegt dem Kunden, im Falle eines Verbrauchsgüterkaufes jedoch erst ab dem Beginn des 7. Monats ab Gefahrübergang.
Schlägt die von uns durchzuführende Gewährleistung innerhalb einer vom Kunden angemessenen gesetzten Nachfrist fehl, so kann der Kunde - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gem. Ziff. 5. - angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
5. Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit, für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für eine von uns übernommene Garantie, für Schäden aufgrund einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder in sonstigen Fällen einer gesetzlich zwingenden Haftung.
Die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den Ersatz des verkehrstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den Regelungen in dieser Ziffer nicht verbunden.
6. a) Sachmängelansprüche bei Verträgen über Lieferungen neu hergestellter Waren und über Werkleistungen sowie bei einem Verbrauchsgüterkauf verjähren in 12 Monaten (dies gilt nicht für Bauwerksmängel und Rückgriff beim Verbrauchsgüterkauf).
b) Bei gebrauchten Waren werden sämtliche Sachmängelansprüche - sofern kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt - ausgeschlossen.
7. Weitergehende oder andere Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche des Kunden gegen uns sowie unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
§ 7
Gerichtstand/Erfüllungsort
1. Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen mit Kaufleuten ist München. Gleiches gilt wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Sollte ein Teil des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam werden oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen nicht berührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen